***Per 07/2022 wird das “Anordnungsmodell” eingeführt. Auf ärztliche Anordnung wird dann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abrechenbar sein.***

Ich besitze die kantonale Praxisbewilligung (kt FR & BE) und bin als Psychotherapeutin bei Santésuisse (Schweizer Krankenversicherer) und der IV (Bundesamt für Sozialversicherungen) anerkannt.

- Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.
- Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.

Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen in Rechnung gestellt werden. Im Verhinderungsfall bitte 2 Arbeitstage vorher abmelden.

Gesprächsinhalte und sonstige Informationen werden streng vertraulich behandelt. Ich halte mich diesbezüglich an die Richtlinien gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsverbandes der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP).